Praxishinweis zur neuen DIN 18532 für Parkflächen

Die neue DIN 18532 gilt für die Abdichtung von befahrenen Verkehrsflächen aus Beton und besteht aus den Teilen 1-6. Hier interessiert insbesondere der Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze, sowie der Teil 2: Abdichtung mit einer Polymerbitumenschweißbahn und Gussasphalt. Diese Bauweise ist die wohl am Meisten eingesetzte. Außerdem weist diese Bauweise die höchste Lebensdauer und damit die geringsten Life-Cycle-Kosten auf.

Das Durchdringen des neuen Regelwerkes nimmt einige Zeit in Anspruch. Daher finden Sie hier die wichtigsten Änderungen hinsichtlich der Abdichtung von Parkflächen, besonders
hinsichtlich der Umsetzung in der Praxis.

Zur Entwicklung
Die Bauweise der Abdichtung mit Schweißbahn und Gussasphalt hat sich über Jahrzehnte in technischer Hinsicht immer weiterentwickelt und stellt heute die sicherste und bewährteste ihrer Art dar. Sie wurde für den Bereich des Hochbaus aus der ZTV-Ing und der DIN 18195 abgeleitet. Nun wurde auch die langersehnte, zugehörige Norm veröffentlicht. Die in der täglichen Praxis relevanten Neuerungen für die Abdichtung von Flächen ohne Wärmedämmschicht werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Einteilung in Nutzungsklassen
Im Teil 1 der neuen Norm wird die Einteilung in Nutzungsklassen vorgenommen. Parkflächen werden danach in die Nutzungsklassen N2-V und N3-V eingeordnet. Vereinfacht dargestellt, ergibt sich aus der reinen PKW-Nutzung und einer Neigung von max. 4 % die Nutzungsklasse N2-V. Eine vorgesehene Nutzung durch ausschließlich oder ergänzt durch LKW sowie eine Neigung größer 4 % (z.B. Rampenflächen) ergeben die Nutzungsklasse N3-V.

Bauweise 1a und 1b
Bei der Bauweise 1a befindet sich die Abdichtungsschicht direkt auf dem Konstruktionsbeton
unterhalb einer Schutzschicht- und Nutzschicht. Die Abdichtung selbst besteht dabei aus der Polymerbitumenschweißbahn (untere Lage) und einer Schicht aus Gussasphalt (obere Lage). In diesem Fall ist die Nutzschicht eine weitere Lage Gussasphalt (Deckschicht). Bei der Bauweise 1b ist die obere Lage der Abdichtung, die Gussasphaltschicht, gleichzeitig die Nutzschicht. Diese Bauweise entspricht der vorherigen Ausführung einer kombinierten Schutz- und Deckschicht.

Einsatzorte der Bauweise
Die Bauweise 1b darf nach Tabelle 1 in DIN 18532-2 nur auf Flächen eingesetzt werden, die überdacht und einer Nutzung durch PKW-Verkehr oder maximal leichtem LKW-Verkehr ausgesetzt sind. Damit darf sie nicht auf Freidecks und Rampen oder Spindeln ausgeführt werden.

Festlegung der Gussasphalt-Sorte
Zu verwenden ist ein Gussasphaltestrich (AS) nach DIN 18560-1 aus Gussasphaltestrichmörtel (AS) nach DIN 13813 der Härteklasse AS IC 40. Dabei ist die maximale Eindringtiefe am Probewürfel in Abhängigkeit von den Einwirkungen festzulegen.

Anschlüsse an Einbauteile
Die Anschlüsse an Einbauteile können neben Los-/Festflanschkonstruktionen auch mit mindestens 120 mm breiten Klebeflanschen ausgeführt werden. Dabei ist die Polymerbitumenschweißbahn zweilagig auszuführen und erforderlichenfalls zu verstärken.

Anschlüsse mit Flüssigkunststoff
Sofern Anschlüsse mit Flüssigkunststoff hergestellt werden ist darauf zu achten, dass der Flüssigkunststoff auf der Polymerbitumenschweißbahn mit einer
Mindestbreite von 20 cm überlappend ausgeführt wird. Zuvor sind lose Abstreuungen auf der Polymerbitumenschweißbahn zu entfernen, um den Haftverbund sicherzustellen.

Grundierung oder Versiegelung?
Die Behandlung des Betonuntergrundes erfolgte bisher mit einer Epoxidharzgrundierung. Neu ist, dass auf Rampen und Spindeln sowie auf frei bewitterten Verkehrsflächen immer eine Versiegelung auszuführen ist.

Erhöhter Spritzwasserschutz
Die bekannte Regel, dass die Abdichtungsanschlüsse im Aufkantungsbereich mindestens 150 mm über Oberkante des Belages hochzuführen sind, gilt selbstverständlich
weiterhin. Neu ist die Empfehlung, dass in Bereichen, die verstärkt mit chloridhaltigem Spritzwasser belastet werden können, ein Spritzschutz bis mindestens 500 mm über Oberkante
der Nutzschicht ausgebildet werden soll. Dabei handelt es sich oft um aufgehende Bauteile in der Nähe von Fahrgassen ohne oder mit Gefälle kleiner als 2,5 %.

Entwässerungseinrichtungen
Neu ist in diesem Bereich, dass der Mindestdurchmesser von Abläufen 100 mm betragen muss. Auf frei bewitterten Flächen sollte mindestens ein Ablauf Innendurchmesser von 100 der
Belastungsklasse M 125 nach DIN EN 1253 auf 150 m2 vorgesehen werden. Wichtig ist, dass der Planer für diese Bereiche die Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen
nach EN 12056 und DIN 1986-100 vornimmt. Auch nicht freibewitterte Flächen sind zu entwässern, wobei die anfallenden Wassermengen planerseitig je nach Örtlichkeit
und Nutzung entsprechend abzuschätzen sind.

Schutz der Abdichtung während der Bauzeit
In der neuen DIN wird vorgegeben, dass die verlegte Polymerbitumenschweißbahn nicht mehr als für den Einbau des Gussasphaltes unbedingt notwendig begangen oder befahren werden darf. Dies bedeutet, dass in Zukunft mehr Gedanken in die Planung der einzelnen Arbeitsschritte und Schnittstellen der Gewerke fließen müssen.

Ausbildung von Arbeitsnähten in der Gussasphaltschicht
Bei der Ausführung der Arbeitsnähte der Gussasphaltschicht, die auf der Polymerbitumenschweißbahn verlegt wird und mit einer weiteren Nutzschicht überbaut wird
(Bauweise 1a), sind diese im Nachgang mit einem Heizgerät (Replaster) zu erwärmen und durch Verreiben dicht miteinander zu verbinden.

Instandhaltungsplan
Hier ist in DIN 18532-1 festgelegt, dass bei der Planung ein objektspezifischer Instandhaltungsplan zu erstellen ist. Darin müssen die Inspektionsintervalle sowie
die ggfs. erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den Inspektionsergebnissen sowie die dazu erforderlichen Verfahrensweisen
festgelegt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Abdichtungen aus Schweißbahn und Gussasphalt in dieser Hinsicht mit einem vergleichsweise sehr geringen Aufwand betreut werden können. Oftmals beschränkt sich die nötige Aktivität auf eine jährliche Inspektion, bei der eine Wartung gleichzeitig mit erledigt werden kann. Daraus resultierende notwendige
Instandsetzung stellen bei Gussasphaltbauweisen die Ausnahme dar.

Zusammenfassend ist die neu erschienene DIN 18532 eine sinnvolle Norm. Die seit langem bereits so ausgeführten Bauweisen haben nunmehr eine Regelgrundlage
gefunden und werden in einigen Punkten noch präzisiert und verbessert. Dies wird in der Praxis zu nochmals qualitativ verbesserten Abdichtungsaufbauten führen.

Autor: Ralf Hofmeister, HOFMEISTER Gussasphalt GmbH & Co. KG
Veröffentlicht in: element + BAU 3/18 | Bauingenieur 1/19

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